Reisetipps

Informatives zur Flugverspätung: Wie man das Beste aus der Situation macht

Ein verspäteter Flug ist in vielerlei Hinsicht ärgerlich. Insbesondere die wertvolle Zeit, die man gezwungenermaßen mit Warten verbringen muss, sorgt für schlechte Laune. Letztlich lässt es sich aber nicht ändern, weshalb man versuchen sollte das Beste daraus zu machen. Wie das klappen kann und warum sich ein Blick auf die Fluggastrechte lohnt, habe ich nachfolgend zusammengefasst.

Hinweis: Ich beziehe mich hier ausschließlich auf die Ansprüche gegenüber der Airline. Ist der verspätete Flug Bestandteil einer Pauschalreise, so besteht möglicherweise zusätzlich ein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter.

The Squaire am Flughafen Frankfurt - perfekt für einen Sack
The Squaire am Flughafen Frankfurt – perfekt für einen Sack

Ist die Airline für die Verspätung verantwortlich?

Die Antwort auf diese Frage entscheidet darüber, ob Passagieren bei einem verspäteten Flug laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zusteht. Letztere beträgt bei einer Verspätung ab drei Stunden mindestens 250 Euro pro Person. Die Höhe der Entschädigungszahlung hängt von der Flugstrecke ab:

  • Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer können Fluggäste 250 Euro
  • Bei Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer 400 Euro und
  • bei Langstrecken ab 3.500 Kilometer 600 Euro.

Eine derartige Summe sollte sich niemand entgehen lassen. Schließlich entschädigt sie zumindest finanziell für den entstandenen Ärger. Die Forderung einer Entschädigung ist allerdings nur dann möglich, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung die Verantwortung trägt. Dies ist nicht der Fall, wenn außergewöhnliche Umstände schuld sind. Das könnte ein Unwetter sein, wodurch die Sicherheit gefährdet wäre. Aber auch politische Instabilität, eine Luftraumsperrung oder ein Vogel im Triebwerk sind denkbare Szenarien, auf die eine Airline keinen Einfluss hat. Hätte die Fluggesellschaft die Verspätung jedoch vermeiden können, muss sie die vom Gesetzgeber festgelegten Zahlungen leisten. „Hat sich die Airline zum Beispiel bei einem Wintereinbruch nicht ausreichend mit Enteisungspräparat eingedeckt, ist sie unter Umständen für die Flugverspätung verantwortlich – vor allem, wenn die Maschinen anderer Fluggesellschaften planmäßig starten konnten“, erklären die Reiserechtsexperten von Flightright in einem Ratgeber zum Thema Flugverspätung. Das Verbraucherportal hat sich auf Fluggastrechte spezialisiert und hilft Betroffenen ihre Ansprüche durchzusetzen. Demnach ist ein kritischer Blick auf die Ursache einer Verspätung nötig, um herauszufinden, ob die Verspätung vermeidbar gewesen wäre. Stellt sich heraus, dass die Fluggesellschaft schuld ist, können Passagiere die oben genannten Beträge geltend machen.

Geschäftiges Treiben am Flughafen Düsseldorf
Geschäftiges Treiben am Flughafen Düsseldorf
Tipp: Zur schriftlichen Forderung der Entschädigungszahlung haben Passagiere drei Jahre Zeit. Das Dokument muss unter anderem Name und Kontaktdaten sowie Flugnummer und Flugdatum beinhalten. Der Bezug zur EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004, eine Unterschrift, die Höhe der Entschädigung sowie Angaben zur Verspätung dürfen ebenfalls nicht fehlen. Außerdem sind Kopien von Flugticket, Belegen und des Schriftstücks beizulegen, worin die Airline die Verspätung bestätigt. Das Versenden via Einschreiben Rückschein und der Hinweis, dass bei Verstreichen einer Frist von zwei Wochen ein Anwalt eingeschaltet wird, helfen bei der Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche

Richtig reagieren und Beweise sammeln!

Erfahren Fluggäste von der Verspätung ihres Flugs, gilt es Ruhe zu bewahren. Selbstverständlich ist die Situation ärgerlich, aber ändern lässt sie sich nicht. Um die Chancen zu steigern, den Anspruch auf Entschädigung später erfolgreich durchzusetzen, sollte man sich die Verspätung noch während des Aufenthalts am Flughafen von der zuständigen Airline schriftlich bestätigen lassen. Das Dokument muss nicht nur über die Dauer der Verspätung informieren, sondern auch über den Grund. Auch Fotos von der Situation vor Ort, Belege von Mahlzeiten sowie Gutscheine für Verpflegungsleistungen dienen später als Nachweis. Darüber hinaus ist es sinnvoll Kontaktdaten mit anderen Betroffenen auszutauschen, um sich bei potenziellen Streitigkeiten mit Airlines auf Zeugen berufen zu können.

Wichtig: Damit die EU-Fluggastrechteverordnung greift, muss das Flugzeug entweder innerhalb der Europäischen Union abheben oder landen und von einer Airline durchgeführt werden, die ihren Sitz in der EU hat.

Verpflegungsleistungen beanspruchen!

Das Essen und Trinken an Flughäfen ist teuer. Besonders ärgerlich wird es, wenn man wegen eines verspäteten Flugs ungewollt mehrere Stunden verweilen und sich entsprechend versorgen muss. Glücklicherweise sind Fluggesellschaften auch dahingehend in der Pflicht. Die Unternehmen müssen laut EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 Versorgungsleistungen erbringen. Was Passagieren im Detail zusteht, hängt von Flugstrecke und Wartezeit ab:

Strecke Wartezeit Anspruch
Kurzstrecke (bis 1.500 km) Ab 2 Stunden -Kostenlose Getränke
-Snacks
Mittelstrecke (bis 3.500 km) Ab 3 Stunden -Kostenlose Getränke
-Snacks
Langstrecke (ab 3.500 km) Ab 4 Stunden -Kostenlose Getränke
-Snacks

Zudem besteht bei entsprechender Wartezeit und Flugstrecke (siehe Tabelle) das Recht, kostenlose E-Mails oder Faxe zu versenden sowie zwei Anrufe zu tätigen.

Ein Kaffee geht bei einer Flugverspätung immer
Ein Kaffee geht bei einer Flugverspätung immer

Transport und Übernachtung fordern!

Verschiebt sich der gebuchte Flug auf den nächsten Tag, muss niemand am Flughafen ausharren. Die Airline muss den Transport zu einem Hotel sowie die Übernachtungskosten übernehmen. Gleiches gilt für die Fahrt zum Airport am nächsten Tag. Allerdings ist es ratsam, ein Schriftstück zur Kostenübernahme zu verlangen.

Beschäftigungen zum Zeitvertreib

Wurde hinsichtlich der Sicherung von Ansprüchen alles erledigt, bleibt womöglich viel Zeit bis der Ersatzflug abhebt. Einige Anregungen zum Vertreiben der Langeweile:

  • Den Flughafen erkunden!
  • Spaziergänge unternehmen!
  • Lesen, Musik hören!
  • Stöbern im Reiseführer!
  • Entspannen in der Flughafen-Lounge!
  • Schlafkabinen nutzen!

Das Reiseportal Urlaubsguru hat in einem Beitrag zum Schlafen am Flughafen ergänzende Tipps für maximalen Komfort arrangiert.

Ein Blick aus dem Fenster aufs geschäftige Vorfeld vertreibt die Zeit
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2 Kommentare

  1. Mit Hilfe eines der vielen Portale sind die Chancen heutzutage wesentlich höher, das man zu einer Entschädigung kommt, als früher, als man es alleine gegen die Flugggesellschaft versuchen musste. Da man zunächst keine Kosten hat sollte man es auf jeden Fall versuchen

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