Informatives zur Flugverspätung: Wie man das Beste aus der Situation macht
Ein verspäteter Flug ist in vielerlei Hinsicht ärgerlich. Insbesondere die wertvolle Zeit, die man gezwungenermaßen mit Warten verbringen muss, sorgt für schlechte Laune. Letztlich lässt es sich aber nicht ändern, weshalb man versuchen sollte das Beste daraus zu machen. Wie das klappen kann und warum sich ein Blick auf die Fluggastrechte lohnt, habe ich nachfolgend zusammengefasst.
Hinweis: Ich beziehe mich hier ausschließlich auf die Ansprüche gegenüber der Airline. Ist der verspätete Flug Bestandteil einer Pauschalreise, so besteht möglicherweise zusätzlich ein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter.
Ist die Airline für die Verspätung verantwortlich?
Die Antwort auf diese Frage entscheidet darüber, ob Passagieren bei einem verspäteten Flug laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zusteht. Letztere beträgt bei einer Verspätung ab drei Stunden mindestens 250 Euro pro Person. Die Höhe der Entschädigungszahlung hängt von der Flugstrecke ab:
- Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer können Fluggäste 250 Euro
- Bei Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer 400 Euro und
- bei Langstrecken ab 3.500 Kilometer 600 Euro.
Eine derartige Summe sollte sich niemand entgehen lassen. Schließlich entschädigt sie zumindest finanziell für den entstandenen Ärger. Die Forderung einer Entschädigung ist allerdings nur dann möglich, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung die Verantwortung trägt. Dies ist nicht der Fall, wenn außergewöhnliche Umstände schuld sind. Das könnte ein Unwetter sein, wodurch die Sicherheit gefährdet wäre. Aber auch politische Instabilität, eine Luftraumsperrung oder ein Vogel im Triebwerk sind denkbare Szenarien, auf die eine Airline keinen Einfluss hat. Hätte die Fluggesellschaft die Verspätung jedoch vermeiden können, muss sie die vom Gesetzgeber festgelegten Zahlungen leisten. „Hat sich die Airline zum Beispiel bei einem Wintereinbruch nicht ausreichend mit Enteisungspräparat eingedeckt, ist sie unter Umständen für die Flugverspätung verantwortlich – vor allem, wenn die Maschinen anderer Fluggesellschaften planmäßig starten konnten“, erklären die Reiserechtsexperten von Flightright in einem Ratgeber zum Thema Flugverspätung. Das Verbraucherportal hat sich auf Fluggastrechte spezialisiert und hilft Betroffenen ihre Ansprüche durchzusetzen. Demnach ist ein kritischer Blick auf die Ursache einer Verspätung nötig, um herauszufinden, ob die Verspätung vermeidbar gewesen wäre. Stellt sich heraus, dass die Fluggesellschaft schuld ist, können Passagiere die oben genannten Beträge geltend machen.
Richtig reagieren und Beweise sammeln!
Erfahren Fluggäste von der Verspätung ihres Flugs, gilt es Ruhe zu bewahren. Selbstverständlich ist die Situation ärgerlich, aber ändern lässt sie sich nicht. Um die Chancen zu steigern, den Anspruch auf Entschädigung später erfolgreich durchzusetzen, sollte man sich die Verspätung noch während des Aufenthalts am Flughafen von der zuständigen Airline schriftlich bestätigen lassen. Das Dokument muss nicht nur über die Dauer der Verspätung informieren, sondern auch über den Grund. Auch Fotos von der Situation vor Ort, Belege von Mahlzeiten sowie Gutscheine für Verpflegungsleistungen dienen später als Nachweis. Darüber hinaus ist es sinnvoll Kontaktdaten mit anderen Betroffenen auszutauschen, um sich bei potenziellen Streitigkeiten mit Airlines auf Zeugen berufen zu können.
Verpflegungsleistungen beanspruchen!
Das Essen und Trinken an Flughäfen ist teuer. Besonders ärgerlich wird es, wenn man wegen eines verspäteten Flugs ungewollt mehrere Stunden verweilen und sich entsprechend versorgen muss. Glücklicherweise sind Fluggesellschaften auch dahingehend in der Pflicht. Die Unternehmen müssen laut EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 Versorgungsleistungen erbringen. Was Passagieren im Detail zusteht, hängt von Flugstrecke und Wartezeit ab:
Strecke | Wartezeit | Anspruch |
Kurzstrecke (bis 1.500 km) | Ab 2 Stunden | -Kostenlose Getränke -Snacks |
Mittelstrecke (bis 3.500 km) | Ab 3 Stunden | -Kostenlose Getränke -Snacks |
Langstrecke (ab 3.500 km) | Ab 4 Stunden | -Kostenlose Getränke -Snacks |
Zudem besteht bei entsprechender Wartezeit und Flugstrecke (siehe Tabelle) das Recht, kostenlose E-Mails oder Faxe zu versenden sowie zwei Anrufe zu tätigen.
Transport und Übernachtung fordern!
Verschiebt sich der gebuchte Flug auf den nächsten Tag, muss niemand am Flughafen ausharren. Die Airline muss den Transport zu einem Hotel sowie die Übernachtungskosten übernehmen. Gleiches gilt für die Fahrt zum Airport am nächsten Tag. Allerdings ist es ratsam, ein Schriftstück zur Kostenübernahme zu verlangen.
Beschäftigungen zum Zeitvertreib
Wurde hinsichtlich der Sicherung von Ansprüchen alles erledigt, bleibt womöglich viel Zeit bis der Ersatzflug abhebt. Einige Anregungen zum Vertreiben der Langeweile:
- Den Flughafen erkunden!
- Spaziergänge unternehmen!
- Lesen, Musik hören!
- Stöbern im Reiseführer!
- Entspannen in der Flughafen-Lounge!
- Schlafkabinen nutzen!
Das Reiseportal Urlaubsguru hat in einem Beitrag zum Schlafen am Flughafen ergänzende Tipps für maximalen Komfort arrangiert.
Mit Hilfe eines der vielen Portale sind die Chancen heutzutage wesentlich höher, das man zu einer Entschädigung kommt, als früher, als man es alleine gegen die Flugggesellschaft versuchen musste. Da man zunächst keine Kosten hat sollte man es auf jeden Fall versuchen